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anwalt.mirbach
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Inkasso
Familienrecht
Unterhaltstabelle 2011
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 195 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
Themen
- Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger
- Änderungen im Unterhaltsrecht
- Rangfolge der Unterhaltsberechtigten
- Elterngeld